Die Basis für eine reibungslose und einheitliche zollrechtliche Abfertigung aller Waren ist die zutreffende Einreihung der Waren in den Zolltarif.

 

Der Zolltarif ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis, eine sogenannte Nomenklatur. Alle Waren, die als Handelsgüter im grenzüberschreitenden Verkehr auftreten können, sind in diesem Zolltarifschema aufgeführt, d.h. jeder Ware ist eine bestimmte Nummer, sogenannte Codenummer, zugeordnet.

Die Basis für eine reibungslose und einheitliche Abfertigung ist die zutreffende Einreihung der Waren in den Zolltarif. Die Tarifierung erfolgt im Bereich Einfuhr in Form der Verschlüsselung der Warenbeschreibung bis zur 11-stelligen Codenummer und für Marktordnungszwecke auch darüber hinaus bzw. im Bereich Ausfuhr bis zur 8-stelligen Warenummer.

Jede einzelne Codenummer enthält Zollsätze, den Maßstab für den entstehenden Zollbetrag. Neben der Ermittlung der Zollsätze lassen sich weitere mit der grenzüberschreitenden Warenbewegung verbundene Rechtsfolgen ableiten, z.B. ob

  • Verbote und Beschränkungen zu beachten sind,

  • die Ein- bzw. Ausfuhr einer Genehmigung oder Lizenz bedarf,

  • gesonderte außenhandelsstatistische Angaben verlangt sind,

  • die weitere zollrechtliche Behandlung von der Vorlage zusätzlicher Unterlagen abhängig ist,

  • bestimmte Maßnahmen meldepflichtig sind,

  • die Ware Antidupmpingregelungen unterliegt oder

  • die Inanspruchnahme eines Kontingents oder einer Zollaussetzung möglich ist.

 

(Quelle: IHK.de)