Präferenznachweise und der Unterschied zwischen förmlichen und nicht-förmlichen Präferenznachweisen

 

Die Präferenznachweise weisen gegenüber den Behörden und den Geschäftspartnern den präferenziellen Ursprung einer Ware nach. Es wird hierbei zwischen den förmlichen und den nicht-förmlichen Präferenznachweisen unterschieden.

Förmliche Präferenznachweise sind:

  • die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

  • die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED

  • die Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

  • das Ursprungszeugnis Form A

und werden durch die Zollbehörden ausgestellt.

Nicht-förmliche Präferenznachweise sind:

  • die Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)

  • die Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED (UE EUR-MED)

  • die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. mit Vorabstempelung oder Sonderstempel

  • die Warenverkehrsbescheinigung EUR.2 (nur bei Einfuhren aus Syrien im Postverkehr)

Die nicht-förmlichen Präferenznachweise werden im vereinfachten Verfahren als bewilligter Ermächtigter Ausführer durch den Ausführer ausgestellt.