Präferenznachweise und der Unterschied zwischen förmlichen und nicht-förmlichen Präferenznachweisen
Die Präferenznachweise weisen gegenüber den Behörden und den Geschäftspartnern den präferenziellen Ursprung einer Ware nach. Es wird hierbei zwischen den förmlichen und den nicht-förmlichen Präferenznachweisen unterschieden.
Förmliche Präferenznachweise sind:
- die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED
- die Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
- das Ursprungszeugnis Form A
und werden durch die Zollbehörden ausgestellt.
Nicht-förmliche Präferenznachweise sind:
- die Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)
- die Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED (UE EUR-MED)
- die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. mit Vorabstempelung oder Sonderstempel
- die Warenverkehrsbescheinigung EUR.2 (nur bei Einfuhren aus Syrien im Postverkehr)
Die nicht-förmlichen Präferenznachweise werden im vereinfachten Verfahren als bewilligter Ermächtigter Ausführer durch den Ausführer ausgestellt.