Lieferantenerklärungen - Der erste Schritt zum Präferenzvorteil.
Die Lieferantenerklärungen dienen als Nachweis der präferenziellen Ursprungseigenschaft einer Ware innerhalb der EU oder der Schweiz. Mit deren Hilfe kann beispielsweise eine Warenverkehrsbeschinigung ausgestellt werden oder die präferenzielle Ursprungseigenschaft an Kunden weitergegeben werden. Die Lieferantenerklärung ist somit die Voraussetzung, um beim Handel in einer Freihandelszone von Präferenzvorteilen zu profitieren.
Für selbstproduzierende Unternehmen dient die Lieferantenerklärung als Nachweis der präferenziellen Ursprungseigenschaft der verwendeten bzw. eingesetzten Materialien. Sie bilden somit die Grundlage einer erfolgreichen Präferenzkalkulation.
Präferenznachweise gewinnen immer stärker an Bedeutung und deshalb werden von den Handelspartnern immer häufiger Lieferantenerklärungen angefordert.
Da die Regelungen über das Präferenzrecht und auch die Anforderungen an eine Lieferantenerklärung sehr umfangreich und speziell sind, sollten die Mitarbeiter im Unternehmen, die Lieferantenerklärungen ausstellen und eingehende Lieferantenerklärungen prüfen, unbedingt auf dem neuesten Stand sein. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Präferenzrecht ständig im Wandel ist und sich häufig Neuerungen ergeben.