Die Sanktionslistenprüfung betrifft jedes Unternehmen.

 

 

Seit 2001 ist die Beachtung der Anti-Terror-Verordnungen und die damit einhergehenden Sanktionslisten in deutschen und europäischen Unternehmen Pflicht.

 

Viele Unternehmen sind davon überzeugt, dass sie von der Sanktionslistenprüfung nicht betroffen sind, weil sie nur innerhalb Deutschlands oder der EU Geschäfte machen. Dies ist allerdings ein Irrtum und kann nicht unerhebliche Folgen haben.

 

Schon die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen an Personen, Organisationen oder Unternehmen, die von Sanktionen betroffen sind, ist verboten. Hierzu zählen nicht nur die Lieferung von Waren, sondern beispielsweise auch die Leistung von Geldzahlungen.

 

Eine zuverlässige Sanktionslistenprüfung empfiehlt sich daher für jedes Unternehmen und zwar vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung. Es genügt jedoch nicht, einen neuen Kontakt einmal zu prüfen, sondern die Sanktionslistenprüfung muss regelmäßig erfolgen. Die Regelmäßigkeit ist jedoch vom Gesetzgeber nicht fest definiert. Da die Sanktionslisten laufend aktualisiert und ergänzt werden, ist hier der Einsatz einer entsprechenden Software die sicherste Lösung. Mithilfe der Softwarelösung erfolgt ein automatischer Abgleich aller personen- und Firmenadressen gegen die ausgewählten und aktuellen Sanktionslisten.

 

Über den Einsatz einer entsprechenden Softwarelösung hinaus müssen auch alle Maßnahmen und Prozesse für eine sichere Compliance im Unternehmen kommuniziert und umgesetzt sowie klare Verantwortlichkeiten definiert werden.