Ausfuhrlisten und die Prüfung von möglichen Dual-Use-Gütern.

 

Alle in der Ausfuhrliste aufgelisteten Güter sind ausfuhrgenehmigungspflichtig. Die Gegenprüfung, die sogenannte Klassifizierung, ist von jedem Unternehmen durchzuführen.

Bei der Klassifizierung wird unterschieden zwischen:

  • nicht meldepflichtigen Gütern

  • militärischen Gütern

  • Dual-Use-Gütern

Der wesentliche Unterschied bei den Gütern ist, dass es bei den militärischen Gütern eine eindeutige Verwendung gibt, während die sogenannten Dual-Use-Güter einen doppelten Verwendungszweck haben.  Dual-Use-Güter sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können.

Diese Güter sind in drei Bereiche zu klassifizieren:

  • Ware

  • Software

  • Technologie

Mithilfe des Elektronischen Zolltarfies kann anhand der Tarifnummer die Ausfuhrlistenposition ermittelt und zugewiesen werden. Weiterhin können hierüber aktuelle Daten aus dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung eingesehen werden.